Notar in Schenefeld bei Hamburg

Achtung: Aktueller Hinweis

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass ein Notar auch außerhalb seiner Geschäftsstelle tätig werden kann, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Ein Notar kann daher beispielsweise in den Wohnräumen der Mandanten beurkunden oder beglaubigen, wenn ihn diese aus gutem Grund darum bitten. So können z.B. betagte, kranke oder gefährdete Personen eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament erstellen lassen, ohne sich in das Büro des Notars begeben zu müssen. Der Notar darf Tätigkeiten außerhalb seiner Geschäftsstelle allerdings nur in dem ihm zugewiesenen Amtsbereich ausüben.

Wir begrüßen Sie auf unserer Website zu unserer notariellen Tätigkeiten. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über unsere Aufgaben und Angebote geben und Sie zudem über wesentliche rechtliche Fragen rund um das Notariat informieren.

Die notarielle Form soll schützen

Der Gesetzgeber hat für verschiedene Rechtsgeschäfte die strenge Form der notariellen Beurkundung festgeschrieben. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Geschäfte, bei denen die Betroffenen besonders schutzwürdig sind. Wer beispielsweise eine Immobilie kaufen möchte, der soll vorher eingehend beraten und auf alle Konsequenzen und mögliche Risiken hingewiesen werden. Diese Aufgabe hat der Gesetzgeber dem Notar übertragen.

Wann muss ich zum Notar?

Zum Notar muss man immer dann, wenn es um ein Rechtsgeschäft geht, bei dem der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung oder die notarielle Beglaubigung vorgeschrieben hat. Da handelt es sich vor allem um Grundstücksangelegenheiten wie Kaufverträge, Überlassungsverträge, Wohnrechte oder Grundschulden. Immer wenn es um die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück geht, sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Grundsätzlich gilt zudem im Grundbuchverkehr, dass alle Unterlagen wenigstens in öffentlich beglaubigter Form, als notariell beglaubigt, einzureichen sind.

Im Bereich des Familienrechts spielt vor allem der Ehevertrag eine große Rolle, der ebenfalls notarielle beurkundet werden muss. In einem solchen Vertrag können die Eheleute ihren Güterstand ändern oder modifizieren und zudem Fragen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln. Auch Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden. Der Notar ist zudem zuständig für Adoptionen und Regelungen zur Vaterschaft.

Im Erbrecht kümmert sich der Notar in erster Linie um letztwillige Verfügungen, also Testamente und Erbverträge. Der Erbvertrag bedarf zwingend der notarielle Beurkundung, eine Testament kann beurkundet werden (öffentliches Testament), wenn es der Erblasser wünscht. Ein ganz wesentlicher Aspekt dabei ist die Gestaltung von letzwilligen Verfügungen nach den Vorstellungen der Mandanten. Ein Notar ist zudem für die Abnahme von Erbscheinsanträgen zuständig.

Bei Vorsorgeangelegenheiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) ist die notarielle Form zwar nicht vorgeschrieben, in der Praxis wird diese dennoch zumeist gewählt, da beurkundeten oder beglaubigten Erklärungen im Rechtsverkehr ein höherer Beweiswert zukommt.

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts unterliegen ebenfalls viele Vorgänge den notariellen Formvorschriften. Gerade im Bereich des GmbH-Rechts ist die Beurkundung teilweise vorgeschrieben, zum Beispiel bei der Gründung der GmbH oder bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen. Veränderungen bei Gesellschaften müssen zudem in aller Regel beim Handelsregister angemeldet werden, auch dies geschieht mittels beglaubigter Erklärungen, die vom Notar elektronisch an das Handelsregister übermittelt werden.

Notar in Schenefeld – unsere Leistungen

Nils von Bergner ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Schenefeld (bei Hamburg). In unserem Notariat kümmern wir uns um alle relevanten notariellen Tätigkeiten. Dabei handelt es sich im Bereich der gängigen Rechtsgebiete insbesondere um die nachfolgenden Themen.

Immobilienrecht: Grundstückskaufvertrag, Wohnungseigentum, Bauträgerverträge, Erbbaurecht, Schenkungsvertrag, Überlassungsvertrag, Grundpfandrechte, sonstige dingliche Rechte.

Erbrecht: Testamentsgestaltung und Beurkundung, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsübertragungen, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Erb- und Pflichtteilsverzicht.

Familienrecht: Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Annahme als Kind (Minderjährigen- und Volljährigenadoption).

Handels- und Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften, Handelsregistersachen, Eintragung von Prokuristen und Gesellschaftern, Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Vorsorgeangelegenheiten: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.

Notariat Schenefeld –  wie Sie uns finden

Unser Notariat befindet sich in den Kanzleiräumen im Schenefelder Platz 2 in Schenefeld. Vor dem Haus und in näherer Umgebung finden sich ausreichend Parkplätze, man erreicht das Büro zudem gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da der Busbahnhof am Schenefelder Platz direkt gegenüber liegt. Aufgrund der zentralen Lage erreicht man unser Büro auch gut aus den anliegenden Gemeinden wie Lurup, Osdorf, Iserbrook, Rissen und Halstenbek.

Schnelle Termine, nachhaltige Betreuung

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beratungsbedarf für eine Beurkundung oder Beglaubigung haben. Wir erörtern mit Ihnen den konkrete Sachverhalt und zeigen Ihnen den besten Weg zur Umsetzung Ihres Anliegens auf. Wir können Ihnen in aller Regel kurzfristige Termine anbieten, je nach Sachlage sollte eine Vorbesprechung durchgeführt werden, um den maßgeblichen Sachverhalt und Ihre Gestaltungswünsche umfassend aufzuklären. Eine gute und gründliche Vorarbeit ist der Grundstein für die optimale Umsetzung der notariellen Regelung.

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