Ehevertrag

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In einem Ehevertrag können die Eheleute verschiedene Rechtsverhältnisse und Rechtsfolgen für die Ehezeit und den Fall der Scheidung vereinbaren. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, andernfalls ist er formnichtig. Üblicherweise wird der Ehevertrag vor der Eheschließung geschlossen, es ist jedoch auch möglich, dies während der Ehezeit zu tun.
Gegenstand des Ehevertrages ist in der Regel eine Vereinbarung zum Güterstand. Ohne Ehevertrag leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wollen sie dies ändern, beispielsweise Gütertrennung vereinbaren oder die Zugewinngemeinschaft modifizieren, dann benötigen sie eine ehevertragliche Regelung. Zudem können in einem Ehevertrag natürlich auch weitere Punkte geregelt werden, beispielsweise Versorgungsausgleich oder nachehelichen Unterhalt.

Bei Ehen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten kann es darüber hinaus sinnvoll sein, eine Rechtswahl zu treffen, damit klar ist, das Recht welches Staates auf Ehe und Scheidung Anwendung finden soll.

Besonders bedeutsam bei der Gestaltung des Ehevertrages ist, dass dieser insgesamt ausgewogen ist und nicht zu einer unausgewogenen Lastenverteilung unter den Eheleuten führt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Gericht später einzelne Regelungen aufhebt oder ersetzt. Lesen Sie dazu mehr:

Die Grenzen der Gestaltung im Ehevertrag

Eine besondere Form des Ehevertrages ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.

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