Firma

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Als Firma bezeichnet man im Handelsrecht den Namen, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt.

Bei der Wahl des Firmennamens kann es zu Unklarheiten kommen, ob dieser rechtlich zulässig ist. Dann ist es die Aufgabe des Notars, bei der korrekten Auswahl und der Klärung von rechtlichen Zweifeln zu helfen. Sollte es nötig sein, stimmt er sich hinsichtlich der Wahl des Namens vorher mit dem Registergericht ab.

Das Firmenrecht ist in den letzten Jahren erheblich liberalisiert worden. Zulässig sind nunmehr Personenfirmen, Sachfirmen oder auch reine Fantasiefirmen. Wichtig ist nur, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sind und sich von anderen Firmennamen deutlich unterscheiden. Bei jeder Firma muss außerdem durch einen Zusatz kenntlich gemacht werden, um welche Rechtsform es sich handelt. Dies geschieht durch Abkürzungen wie GmbH, OHG, KG, e.K (bei Firmen von Einzelkaufleuten).