Handels- und Gesellschaftsrecht

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Die Gründung und die Führung eines Unternehmens sind unter verschiedenen Gesichtspunkten äußerst anspruchsvoll: Zum einen muss der Inhaber über große betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, zum anderen ein Bündel gesellschaftsrechtlicher Aspekte und Vorschriften beachten, da es sonst zu schwerwiegenden Fehlern und zum Schaden des Unternehmens kommen kann. Zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten sieht das Gesetz daher für zahlreiche gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten die notarielle Form vor. Der Notar begleitet und berät Sie bei Fragen zur Gründung und Führung des Unternehmens, der Wahl der geeigneten Rechtsform und zu Fragen der Unternehmensnachfolge durch Veräußerung oder Übertragung. Er beurkundet auch die Umwandlung von Gesellschaften und führt Protokoll bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Zudem arbeitet er mit dem Registergericht zusammen. Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Aspekte des Handels- und Gesellschaftsrechts:

Rechtsform

Handelsregister

Firma

GmbH

Übertragung von GmbH-Anteilen

Unternehmergesellschaft (UG)