Kontakt

Achtung: Aktueller Hinweis

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass ein Notar auch außerhalb seiner Geschäftsstelle tätig werden kann, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Ein Notar kann daher beispielsweise in den Wohnräumen der Mandanten beurkunden oder beglaubigen, wenn ihn diese aus gutem Grund darum bitten. So können z.B. betagte, kranke oder gefährdete Personen eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament erstellen lassen, ohne sich in das Büro des Notars begeben zu müssen. Der Notar darf Tätigkeiten außerhalb seiner Geschäftsstelle allerdings nur in dem ihm zugewiesenen Amtsbereich ausüben.

Über unser Online Kontaktformular erreichen Sie uns schnell und einfach. Bitte tragen Sie Ihren Namen, Email-Adresse und Ihre Telefonnummer ein, damit wir Sie erreichen können. Beschreiben Sie im Textfeld Ihr Anliegen möglichst ausführlich, so dass wir uns bereits informieren können, bevor wir Sie kontaktieren.

Name*

E-Mail-Adresse*

Telefon*

Nachricht

Datenschutz*
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info[at]notar-von-bergner.de widerrufen.

Spamschutz: bitte lösen Sie diese Aufgabe: