Welche Vorteile hat ein notarielles Testament?

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Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten von ordentlichen Testamenten, das privatschriftliche und das notarielle. Wer ein Testament aufsetzen möchte sollte sich gut überlegen, welche der beiden Formen er für seine letztwillige Verfügung wählen möchte. Was spricht im einzelnen für das privatschriftliche Testament, und was für das notarielle Testament?

Privatschriftliches Testament: kostengünstig, aber risikobehaftet

Ein Vorteil des privatschriftlichen Testaments ist, dass man dieses jederzeit ohne großen Aufwand errichten kann. Umgekehrt, kann man es ebenso leicht wieder Aufheben und vernichten. Allerdings sind auch die gesetzlichen Formvorschriften nicht zu unterschätzen, das gesamte Testament muss vom Erblasser persönlich handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Wird das Testament also beispielsweise auf dem Computer geschrieben, dann ausgedruckt und unterschrieben (was in der Praxis immer wieder vorkommt), dann genügt es den gesetzlichen Anforderungen nicht und ist unwirksam.

Wer ein privatschriftliches Testament aufsetzt, spart zudem die Notarkosten für die Errichtung. Allerdings ersetzt ein notarielles Testament in vielen Fällen den ansonsten unumgänglichen Erbschein. Gerade wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden, wird das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung auf den Erben entweder einen Erbschein, oder ein notarielles Testament verlangen. Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins können unter Umständen sogar höher sein, als die Kosten für die Beurkundung des Testaments. Das Kostenargument zugunsten des privatschriftlichen Testaments zieht daher nicht immer.

Das privatschriftliche Testament birgt darüber hinaus auch noch eine ganze Reihe weiterer Risiken. Nach dem Erbfall gibt es beispielsweise immer wieder Streit darüber, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung noch testierfähig war. Der Notar muss sich dagegen bei der Beurkundung davon überzeugen, dass der Erblasser noch voll geschäfts- und testierfähig ist. Ein notarielles Testament kann daher an diesem Punkt sehr viel schwieriger angegriffen werden, als ein privatschriftiches Testament.

Problematisch ist zudem, dass privatschriftliche Testamente in aller Regel beim Erblasser aufbewahrt werden. Es besteht daher keine Sicherheit, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich vorgefunden und eröffnet wird. Zudem besteht auch immer die Gefahr, dass das Testament zwar aufgefunden, von den betreffenden Personen jedoch “entsorgt” wird, gerade dann, wenn diesen das Testament nicht genehm ist. Diesem Problem kann entgegengewirkt werden, in dem man sein privatschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht in die Verwahrung gibt.

Der vielleicht größte Nachteil des privatschriftlichen Testamenst ist indes, dass dieses oft nicht den tatsächlichen Willen des Erblassers deutlich macht. Um eine Verfügung zu treffen, die den wahren Willen abbildet, muss man zunächst die rechtlichen Gegebenheiten kennen. Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, auf welchem Wege und mit welchen Gestaltungsmöglichkeiten (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Auflage, Pflichtteilsentziehung usw) kann der tatsächliche Wille umgesetzt werden. Die juristische Unkenntnis führt nicht selten dazu, dass die privatschriftlichen Testamente unklar und auslegungsbedürftig sind. So besteht schon bei den Begrifflichkeiten oft Unkenntnis, Begriffe “vererben” und “vermachen” werden beispielsweise häufig falsch verwendet. Letztlich obliegt es dann einem Richter, den wahren Willen des Erblassers zu erforschen, was nicht immer gelingen wird.

Notarielles Testament: Vorteile überwiegen

Die Vorteile des notariellen Testaments gegenüber dem notariellen Testament können daher wie folgt zusammengefasst werden:

-Der Notar überzeugt sich bei der Beurkundung von der Testierfähigkeit des Erblassers. Spätere Einwendungen gegen die Wirksamkeit aufgrund mangelnder Testierfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit werden dadurch erschwert.

-Das notarielle Testament wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, die Eröffnung ist daher nach dem Todesfall sichergestellt.

-Durch die notarielle Gestaltung und Abwicklung wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Formvorgaben eingehalten sind und der Testamentsinhalt eine rechtlich sichere Umsetzung des Erblasserwillens enthält.

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