Erbschafts- und Schenkungssteuer

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Steuerliche Aspekte spielen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen unter Lebenden oft eine wichtige Rolle. Denn sie alle unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Der für die Steuer maßgebliche Wert des Nachlasses entspricht grundsätzlich dem Verkehrswert.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse, dem Steuersatz und dem Freibetrag, den der Erbe bzw. der Beschenkte geltend machen kann. Alle diese Punkte richten sich wiederum nach dem Verwandtschaftsgrad. Je näher man verwandt ist, desto geringer die Steuers-ätze und desto höher die Freibeträge. Am steuerlich günstigsten ist die Rolle des Ehegatten, dann folgen Kinder, Enkel und andere Personen. Der persönliche Freibetrag für Ehegatten beträgt 500.000,00 Euro, bei Kindern immerhin noch 400.000,00 Euro, bei Enkeln jedoch nur 200.000,00 Euro. Der Freibetrag ist bei Schenkungen und Erbschaften gleich hoch. Er kann alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich berät ein Notar nicht in steuerlichen Fragen, er wird bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag aber auf die wesentlichen steuerlichen Aspekte hinweisen. Bei komplizierten Sachverhalten empfiehlt es sich immer, einen Steuerberater hinzu zuziehen.