Altenteil

Unter Altenteil versteht man die Regelungen zur Altersversorgung, die im Rahmen bäuerlicher Gutsübertragungen zugunsten des bisherigen Inhabers getroffen werden. Vorrangig geht es dabei um das Recht, bis zum Lebensende auf dem Grundstück wohnen zu dürfen und weitergehende Geld-, Sach-, und Pflegeleistungen.

Das Altenteil ist im Gesetz nicht als einheitliches Recht normiert, es setzt sich daher in der Praxis aus verschiedenen Rechtspositionen zusammen. Den Rahmen bildet zumeist ein schuldrechtlicher Altenteilsvertrag, dinglich werden die Ansprüche im Grundbuch abgesichert durch Eintragung eines Wohnungsrechts in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sowie eine Reallast für weitergehende Leistungen aus dem Grundstück.