Eigentumswohnung

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Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer Sondereigentum an den zur Wohnung gehörenden Räumen und einen Miteigentumsanteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht. Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Dach, tragende Wände, Treppenhaus, Heizungs-, Wasch- und Fahrradkeller. Daneben gibt es noch Sondernutzungsrechte, die Wohnungseigentümern eingeräumt sein können, z.B. die Erlaubnis, bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums allein nutzen zu dürfen (Stellplatz, Teil des Gartens).

Die gesetzlichen Grundlagen für Wohnungseigentümer finden sich vor allem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und in der sogenannten Teilungserklärung. Diese wird in aller Regel zusammen mit der Gemeinschaftsordnung in einer einheitlichen notariellen Urkunde beurkundet.

Wer eine Eigentumswohnung erwerben will, sollte vorher unbedingt die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung lesen. Außerdem sollte sich man sich über bereits gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft informieren, da diese auch für den künftigen Käufer verbindlich werden. Andernfalls kann es zu bösen Überraschungen kommen, insbesondere im Hinblick auf Umlagebeschlüsse. Wichtig ist es außerdem, sich vor Abschluss des Kaufvertrages einen Überblick über die Höhe des Hausgelds sowie über etwaige Instandhaltungsrücklagen zu verschaffen.