Handelsregister

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Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, aus dem Sie Informationen über die dort eingetragenen Unternehmen erhalten können. Sie können zum Beispiel die Firmierung und des Sitz des Unternehmens erfahren und Kenntnis darüber erlangen, welche Personen berechtigt sind, für ein bestimmtes Unternehmen Verträge abzuschließen. Auf diese Weise sorgt das Handelsregister für Transparenz und Publizität im Handelsverkehr.

Folgende wesentliche Änderungen in einem Unternehmen müssen ins Handelsregister eingetragen werden:

Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura

Änderung der Firma, des Sitzes, der Anschrift oder des Unternehmenszwecks, Errichtung von Zweigniederlassungen

Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften

Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG

Derartige eintragungspflichtige Tatsachen müssen angemeldet werden. Der Notar berät dabei über alle mit der Eintragung auftretenden rechtlichen Fragen, formuliert den Text der Anmeldung und beglaubigt diese. Gibt es Unklarheiten beim Registergericht, ist er der Ansprechpartner. Er überwacht auch die korrekte Eintragung im Handelsregister.