Kaufpreisfinanzierung

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Eine wichtige Frage beim Grundstückskaufvertrag ist, wie der Käufer den vereinbarten Kaufpreis aufbringen kann. Nur in den seltensten Fällen wird der Käufer in der Lage sein, den Kaufpreis vollständig mit Eigenmitteln aufzubringen. In der Praxis üblich ist vielmehr, dass der ganz überwiegende Teil des Kaufpreises über Kreditinstitute finanziert wird. Unabhängig davon, dass der Käufer natürlich schon vor Abschluss des Kaufvertrages seine Finanzierung sicherstellen sollte, spielt diese auch für die Vertragsabwicklung eine wesentliche Rolle. So ist es beispielsweise in aller Regel erforderlich, dass der Verkäufer einer Eintragung von Grundpfandrechten zugunsten der Kreditinstitute des Käufers zustimmt, noch bevor es zu einem Eigentumsübergang gekommen ist. Die Banken zahlen nämlich die Darlehensbeträge solange nicht aus, wie sie keine hinreichenden Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten am Kaufobjekt erhalten haben. Würde der Verkäufer einer vorzeitigen Eintragung solcher Grundschulden oder Hypotheken zugunsten der Banken nicht zustimmen, dann könnte der Käufer den Kaufpreis praktisch nicht finanzieren. Notarielle Grundstückskaufverträge enthalten daher in diesen Konstellationen immer Finanzierungsvollmachten zugunsten des Käufers.