Kosten des Kaufvertrages

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Wen man ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kauft, bleibt es nicht bei der Zahlung des reinen Kaufpreises. Mit einem solchen Geschäft gehen auch zum Teil beachtliche Begleit- und Nebenkosten einher, die von vornherein mitkalkuliert werden müssen.

Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer fällt nach der gesetzlichen Regelung immer dann an, wenn eine im Inland gelegene Immobilie durch einen Erwerbsvorgang den Eigentümer wechselt. Die Steuer fällt daher insbesondere an bei der Veräußerung von Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten. Schuldner der Steuer sind grundsätzlich beiden Vertragsparteien, üblich ist, dass sich die Käufer vertraglich zur Zahlung der Steuer verpflichten. Sollte dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, kann das Finanzamt aber auch auf den Verkäufer zugreifen. Der Steuersatz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, in den vergangenen Jahren sind die Steuersätze jedoch zum Teil erheblich angehoben worden. So liegt die Grunderwerbsteuerin Hamburg derzeit bei 4,5%, in Schleswig-Holstein sogar bei 6,5%.

Notar und Grundbuchkosten
Für die erforderlichen Beurkundungen im Rahmen des Kaufvertrages und die Grundbucheintragungen fallen zudem entsprechende Gebühren an. Zusammen liegen diese in etwa bei 2% des Kaufpreises, wobei Abweichungen je nach Fallgestaltung natürlich möglich sind. Weitere Informationen zu den Notargebühren erhalten Sie hier.

Maklerkosten
Wurde der Kaufvertrag durch einen Makler vermittelt, dann wird auch dieser eine Courtage beanspruchen. Üblich ist dabei, dass sich die Käufer zur Übernahme bzw. Erstattung der Maklerkosten verpflichten. Denkbar sind aber auch andere Modelle, beispielsweise eine Aufteilung der Kosten unter den Vertragsparteien. Die Höhe der Maklercourtage liegt üblicherweise in einem Bereich von bis zu 6% zzgl. Umsatzsteuer.

Volumen der Begleitkosten
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, sind die Nebenkosten eines Grundstückskaufvertrages insoweit erheblich. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 400.000 Euro können sich diese schnell auf 50.000 Euro und mehr belaufen.

Weitere außerordentliche Kosten
Zu beachten ist im Rahmen der Finanzierungsplanung natürlich auch, ob gegebenenfalls noch Mittel für erforderliche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen anfallen werden, oder ob bestimmte Dinge zusätzlich angeschafft werden müssen (z.B. Einbauküche, Garagenstellplatz, Carport).