Unternehmergesellschaft (UG)

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Die Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung wird auch 1-Euro-GmbH genannt, weil sie mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden kann. Diese relativ junge Gesellschaftsform wurde zugelassen, um eine Flucht ins Ausland zu billiger zu gründenden Gesellschaftsformen als der GmbH (z.B. englische Limited, oder europäische SE) zu verhindern. Allerdings besteht die Pflicht zur Rücklagenbildung in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses pro Geschäftsjahr. Sobald die Stammkapital-Grenze einer GmbH erreicht ist (25.000 €), kann per Gesellschaftsbeschluss die Pflicht zur Rücklagenbildung aufgehoben werden. Es kann auch eine Umfirmierung zur GmbH beschlossen werden. Trotzdem bietet die UG mit beschränkter Haftung von Tag der Eintragung ins Handelsregister an die Vorteile der Haftungsbeschränkung, bei der das Kapital der Gesellschaft statt der Gesellschafter haftet. Weitere Vorteile sind die geringen Gründungskosten sowie die kurze Gründungsdauer.

Der größte Nachteil ist der schlechte Ruf im Geschäftsverkehr eine unseriöse Billig-Gesellschaft zu sein. Dies macht sich vor allem durch eine geringe Kreditwürdigkeit bei Banken und Lieferanten bemerkbar. Es ist auch keine Rücklagenbildung durch Sacheinlagen möglich. Die UG-Satzung muss notariell beurkundet werden, und die UG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Ist man einmal im Geschäftsverkehr mit einer Gesellschaftsform aufgetreten, bleibt das Image der Gesellschaft noch lange spürbar. Eine Umfirmierung kann dann sehr kostenintensiv werden. Es empfiehlt sich entsprechend dem Motto „think big“ anhand eines Firmenkonzeptes zu überprüfen, ob die UG mit beschränkter Haftung die richtige Rechtsform für das jeweilige Geschäftsvorhaben ist.