Was sollte der Käufer beachten?

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Auch der Käufer sollte natürlich sorgfältige Überlegungen anstellen, bevor er ein derart weitrechendes Geschäft abschließt.

Im Vordergrund steht für den Käufer stets der tatsächliche Wert der Immobilie. Der Käufer will insbesondere vermeiden, einen überhöhten Kaufpreis zu zahlen. Auch er wird insoweit Interesse daran haben, den realistischen Verkehrswert zu ermitteln, wenn nötig mit Hilfe eines Sachverständigen. Der Käufer hat sich sodann zu überlegen, wie er den Kaufpreis zahlen kann. In den allermeisten Fällen reicht das vorhandene Eigenkapital nicht für die vollständige Finanzierung, es müssen daher weitere finanzielle Mittel beschafft werden. Um den gesamten Finanzierungsbedarf ermitteln zu können, muss der Käufer auch Kenntnis von den vollständigen Begleitkosten haben. Neben dem Kaufpreis für die Immobilie fallen insbesondere die Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notarkosten an, möglicherweise auch eine Maklercourtage. Zudem können weitere finanzielle Mittel für erforderliche Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen oder für besondere Anschaffungen (z.B. Einbauküche) nötig sein. Die Gesamtfinanzierung sollte rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages geplant und sichergestellt sein, da andernfalls die Gefahr besteht, dass der Kaufvertrag nicht vollzogen werden kann.

Bei gebrauchten Immobilien ist es durchaus üblich, dass die Gewährleistung des Verkäufers für bestehende Mängel des Kaufobjekts weitestgehend ausgeschlossen wird. Die Immobilie wird dann verkauf wie besehen, der Verkäufer ist lediglich dazu verpflichtet, den Käufer über ihm bekannte Mängel aufzuklären. Im Rahmen der Vertragsanbahnung ist es daher für den Käufer sehr wichtig, dass er die Immobilie genauestens begutachtet und etwaige Schäden oder Unzulänglichkeiten mit dem Verkäufer bespricht. Bestehen berechtigte Zweifel am vom Verkäufer beschriebenen Zustand, kann der Käufer gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Auch wenn die Immobilie mangelfrei ist, wird der Käufer ein besonderes Augenmerk darauf legen müssen, ob das Haus den geltenden Energiestandards genügt und dass die Haustechnik nicht veraltet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen gegebenenfalls weitere Mittel für die Modernisierung bzw. Sanierung eingeplant werden.