
Immer mehr Ehen weisen heute einen internationalen Bezug auf. Partner haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, leben zeitweise im Ausland oder besitzen Vermögen in mehreren Ländern. In solchen Konstellationen stellt sich eine zentrale rechtliche Frage: Welches Recht gilt eigentlich für die Ehe und insbesondere für den ehelichen Güterstand?
Viele Paare schließen einen Ehevertrag, um ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse zu regeln. Ein häufig unterschätzter Bestandteil solcher Verträge ist jedoch die Rechtswahl, also die ausdrückliche Bestimmung, welches nationale Recht auf die Ehe und auf den Güterstand angewendet werden soll. Für manche Paare erscheint diese Klausel überflüssig – insbesondere dann, wenn sie derzeit in Deutschland leben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade das Fehlen einer klaren Rechtswahl erhebliche Unsicherheiten verursachen kann.
Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen der Rechtswahl beim Ehevertrag, erklärt ihre praktische Bedeutung und zeigt auf, welche Risiken entstehen können, wenn auf eine solche Regelung verzichtet wird.
Die zunehmende Internationalisierung von Ehen
Die Mobilität innerhalb Europas und darüber hinaus hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Viele Menschen arbeiten zeitweise im Ausland, lernen dort ihren Partner kennen oder gründen gemeinsam eine Familie. Auch Immobilienbesitz oder unternehmerische Aktivitäten in verschiedenen Ländern sind heute keine Seltenheit mehr.
Damit entstehen häufig Ehen mit Auslandsbezug. Dieser kann beispielsweise vorliegen, wenn
- die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen,
- sie ihren Wohnsitz in einem anderen Staat als dem der Eheschließung haben,
- Vermögen im Ausland vorhanden ist oder
- sie im Laufe der Ehe mehrfach in andere Staaten umziehen.
In solchen Konstellationen stellt sich zwangsläufig die Frage, welches Recht auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten anzuwenden ist. Die einzelnen Rechtsordnungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Während das deutsche Recht etwa den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kennt, existieren in anderen Ländern Modelle wie Gütergemeinschaft oder strikte Gütertrennung. Diese Unterschiede können bei Trennung oder Scheidung zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen führen.
Rechtswahl – was bedeutet das eigentlich?
Unter Rechtswahl versteht man im internationalen Privatrecht die Möglichkeit der Parteien, selbst festzulegen, welches nationale Recht auf ihre Rechtsbeziehung Anwendung finden soll. Im Bereich des Ehegüterrechts erlaubt das europäische Recht den Ehegatten grundsätzlich, das maßgebliche Recht durch Vereinbarung zu bestimmen.
Seit dem Jahr 2019 gilt in vielen EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – die Verordnung (EU) 2016/1103 über die ehelichen Güterstände (EuGüVO). Diese Verordnung regelt unter anderem, welches Recht auf den ehelichen Güterstand anzuwenden ist und unter welchen Voraussetzungen eine Rechtswahl möglich ist.
Ziel dieser Regelung ist es, bei internationalen Ehen mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen. Ehegatten sollen bereits im Vorfeld wissen, welches Recht ihre vermögensrechtlichen Beziehungen bestimmt.
Die Rechtswahl erfolgt in der Praxis regelmäßig im Rahmen eines notariellen Ehevertrags. Dabei können die Ehegatten beispielsweise vereinbaren, dass deutsches Recht für ihren Güterstand gelten soll – selbst wenn sie später im Ausland leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen.

Welches Recht gilt ohne Rechtswahl?
Verfügen die Ehegatten über keine Rechtswahl, bestimmt sich das auf den ehelichen Güterstand anwendbare Recht nach Art. 26 EuGüVO. Maßgeblich ist danach in erster Linie das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.
Haben die Ehegatten keinen solchen Aufenthalt, kommt hilfsweise das Recht ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung zur Anwendung. Fehlt auch eine solche, ist das Recht des Staates maßgeblich, zu dem die Ehegatten die engste Verbindung aufweisen.
Die Verordnung folgt grundsätzlich dem Prinzip der Unwandelbarkeit des Güterrechtsstatuts. Das einmal nach Art. 26 EuGüVO bestimmte Recht bleibt daher regelmäßig während der gesamten Ehe maßgeblich, selbst wenn die Ehegatten später ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat verlegen.
Warum die Rechtswahl im Ehevertrag sinnvoll sein kann
Die wichtigste Funktion der Rechtswahl liegt in der Schaffung von Rechtssicherheit. Ehegatten können selbst bestimmen, welches Recht ihre vermögensrechtlichen Beziehungen regelt, statt sich auf komplexe internationale Kollisionsnormen verlassen zu müssen.
Gerade bei Paaren mit internationalem Hintergrund kann eine klare Rechtswahl verhindern, dass später überraschend ein völlig anderes Recht zur Anwendung kommt. Die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten unterscheiden sich teilweise erheblich, insbesondere im Bereich des Güterrechts.
Beispielsweise kennt das deutsche Recht mit der Zugewinngemeinschaft ein System, bei dem das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt bleibt, der während der Ehe erzielte Zugewinn jedoch im Falle der Scheidung ausgeglichen wird. In anderen Ländern existieren dagegen Modelle, bei denen das Vermögen bereits während der Ehe gemeinschaftlich wird oder bei der Scheidung ganz andere Verteilungsregeln gelten.
Eine Rechtswahl ermöglicht es den Ehegatten daher, sich bewusst für ein bestimmtes System zu entscheiden und ihre Vermögensplanung darauf auszurichten.
Planungssicherheit für Vermögen und Unternehmen
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Rechtswahl liegt in der Planbarkeit wirtschaftlicher Risiken. Gerade bei Unternehmern oder bei größeren Vermögenswerten kann die Frage des anwendbaren Rechts erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Stellen Ehegatten beispielsweise im Ehevertrag klar, dass deutsches Recht gelten soll, können sie ihre Vermögensstruktur gezielt nach den Regeln des deutschen Familienrechts gestalten. Dazu gehören etwa Regelungen zum Zugewinnausgleich oder zur Gütertrennung.
Ohne eine solche Festlegung besteht dagegen das Risiko, dass im Streitfall plötzlich eine ausländische Rechtsordnung maßgeblich ist, deren Regelungen deutlich ungünstiger ausfallen können.
Vermeidung komplizierter internationaler Verfahren
Ein weiterer praktischer Vorteil der Rechtswahl liegt in der Vermeidung komplexer internationaler Rechtsstreitigkeiten. Wenn nicht eindeutig feststeht, welches Recht anwendbar ist, müssen Gerichte zunächst diese Frage klären. Das kann zu aufwendigen Gutachten über ausländisches Recht führen und das Verfahren erheblich verlängern.
Die EuGüVO verfolgt ausdrücklich das Ziel, solche Konflikte zu reduzieren und klare Zuständigkeits- und Kollisionsregeln zu schaffen.
Eine eindeutige Rechtswahl im Ehevertrag erleichtert daher nicht nur die rechtliche Einordnung, sondern kann auch die Kosten und Dauer späterer Verfahren erheblich reduzieren.

Typische Risiken beim Verzicht auf eine Rechtswahl
Viele Ehepaare verzichten auf eine Rechtswahl, weil sie davon ausgehen, dass deutsches Recht ohnehin Anwendung findet. Diese Annahme kann sich jedoch als trügerisch erweisen.
Ein klassisches Problem entsteht, wenn ein Paar nach der Eheschließung zunächst im Ausland lebt und später nach Deutschland zieht. In diesem Fall kann das Recht des ersten Aufenthaltsstaates weiterhin maßgeblich bleiben. Selbst wenn die Ehegatten seit vielen Jahren in Deutschland leben, kann somit weiterhin eine ausländische Rechtsordnung gelten.
Auch Vermögenswerte im Ausland können zu zusätzlichen rechtlichen Komplikationen führen. Unterschiedliche nationale Regelungen können dazu führen, dass Vermögen in verschiedenen Staaten nach unterschiedlichen Regeln behandelt wird.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Ehegatten die rechtlichen Folgen ihrer Ehe nicht vollständig überblicken. Ohne Rechtswahl kann erst im Streitfall festgestellt werden, welches Recht tatsächlich anwendbar ist. Dies kann zu überraschenden und teilweise erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen führen.
Wann eine Rechtswahl besonders wichtig ist
Besonders empfehlenswert ist eine Rechtswahl in allen Fällen, in denen ein internationaler Bezug besteht. Dazu gehören vor allem binationalen Ehen, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben.
Auch bei Paaren, die beruflich mobil sind oder längere Zeit im Ausland leben könnten, ist eine klare Regelung sinnvoll. Gleiches gilt, wenn Immobilien oder Unternehmen in verschiedenen Staaten vorhanden sind.
Selbst bei derzeit rein nationalen Lebensverhältnissen kann eine Rechtswahl sinnvoll sein, wenn ein späterer Umzug ins Ausland nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade bei jüngeren Paaren ist die zukünftige Lebensplanung häufig noch offen.
Die formalen Anforderungen an eine Rechtswahl
Die Rechtswahl im Bereich des Ehegüterrechts muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Nach deutschem Recht erfolgt sie regelmäßig im Rahmen eines notariell beurkundeten Ehevertrags.
Darüber hinaus müssen auch die Formvorschriften der einschlägigen europäischen Regelungen eingehalten werden. Nach der EuGüVO können Ehegatten grundsätzlich das Recht eines Staates wählen, mit dem sie eine enge Verbindung haben, etwa aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Die notarielle Beratung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Sie stellt sicher, dass die Ehegatten die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidung verstehen und dass der Vertrag formwirksam abgeschlossen wird.
Rechtswahl als Bestandteil moderner Eheverträge
In der notariellen Praxis gehört die Rechtswahl heute häufig zu den zentralen Elementen eines Ehevertrags. Sie ist insbesondere bei internationalen Ehen nahezu unverzichtbar.
Ein moderner Ehevertrag beschränkt sich daher nicht nur auf klassische Fragen wie Güterstand, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich. Vielmehr wird auch das anwendbare Recht ausdrücklich geregelt, um spätere Unsicherheiten zu vermeiden.
Die Rechtswahl bildet damit gewissermaßen das Fundament des gesamten Vertrags. Erst wenn klar ist, welche Rechtsordnung gilt, lassen sich die weiteren Regelungen sinnvoll gestalten.

Fazit: Rechtswahl schafft Klarheit und Sicherheit
Die Rechtswahl im Ehevertrag ist keineswegs eine überflüssige Formalität. Gerade in einer zunehmend internationalen Lebenswelt kann sie entscheidend dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Ohne eine klare Rechtswahl kann sich das anwendbare Recht nach komplexen internationalen Kollisionsnormen bestimmen. Dies kann dazu führen, dass unerwartet eine ausländische Rechtsordnung gilt – mit möglicherweise erheblichen wirtschaftlichen Folgen.
Eine ausdrücklich vereinbarte Rechtswahl schafft dagegen Planungssicherheit, Transparenz und Rechtssicherheit. Ehegatten können ihre Vermögensverhältnisse bewusst nach einer bestimmten Rechtsordnung gestalten und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Aus notarieller Sicht ist daher in vielen Fällen zu empfehlen, die Frage des anwendbaren Rechts ausdrücklich im Ehevertrag zu regeln. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die passende Lösung zu finden und die langfristigen Interessen beider Ehegatten zu berücksichtigen.

