
Der umfassende Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung in Deutschland
Wenn eine Ehe endet, ist dies für die Beteiligten häufig eine belastende Situation. Neben den emotionalen Folgen einer Trennung treten oftmals zahlreiche rechtliche Fragen auf. Viele Menschen wissen zunächst nicht, wie ein Scheidungsverfahren abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten entstehen können. Besonders häufig besteht die Sorge, dass eine Scheidung zwangsläufig mit einem langwierigen Streit vor Gericht verbunden sein muss.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Ehepaare trotz der Trennung in der Lage sind, sachlich miteinander umzugehen und sich über die Beendigung ihrer Ehe zu verständigen. In solchen Fällen kommt eine sogenannte einvernehmliche Scheidung in Betracht. Diese Form der Scheidung ist im deutschen Familienrecht der unkomplizierteste Weg, eine Ehe rechtlich zu beenden.
Eine einvernehmliche Scheidung zeichnet sich dadurch aus, dass beide Ehepartner übereinstimmend erklären, dass ihre Ehe endgültig gescheitert ist und geschieden werden soll. Das Familiengericht muss dann in der Regel keine streitigen Entscheidungen treffen, sondern lediglich prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung erfüllt sind. Dadurch kann das Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
Viele Paare entscheiden sich bewusst für diesen Weg, weil eine einvernehmliche Scheidung nicht nur Zeit und Kosten sparen kann, sondern auch dazu beiträgt, Konflikte zu vermeiden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind und auch nach der Scheidung eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Eltern erforderlich bleibt.
Der folgende Leitfaden erläutert ausführlich, was eine einvernehmliche Scheidung ist, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ein solches Verfahren in Deutschland konkret abläuft. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange eine Scheidung dauern kann, welche Kosten entstehen und welche Rolle ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren spielt.
Die rechtliche Grundlage der Scheidung in Deutschland
Um zu verstehen, was eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, ist zunächst ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen des deutschen Scheidungsrechts erforderlich.
Das deutsche Familienrecht basiert auf dem sogenannten Zerrüttungsprinzip. Dieses Prinzip wurde im Jahr 1977 mit der Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt. Seitdem ist für eine Scheidung nicht mehr entscheidend, welcher Ehepartner für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist § 1565 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz definiert das Scheitern der Ehe dadurch, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.
Das Gericht prüft daher nicht, wer für die Trennung verantwortlich ist. Ein Fehlverhalten eines Ehepartners spielt für die Scheidung grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist allein die Frage, ob die Ehe tatsächlich beendet ist.
Eine einvernehmliche Scheidung liegt typischerweise dann vor, wenn beide Ehepartner übereinstimmend erklären, dass ihre Ehe gescheitert ist und geschieden werden soll. In solchen Fällen besteht zwischen den Ehepartnern kein Streit über die Auflösung der Ehe.
Das Trennungsjahr – zentrale Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung

Eine Scheidung setzt in Deutschland grundsätzlich voraus, dass die Ehepartner eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben. Diese Zeitspanne wird als Trennungsjahr bezeichnet.
Das Trennungsjahr erfüllt mehrere Funktionen im Scheidungsrecht. Einerseits soll es verhindern, dass Ehen vorschnell geschieden werden. Andererseits gibt es den Ehepartnern Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken und ihre Lebensverhältnisse neu zu ordnen.
Nach § 1566 Absatz 1 BGB wird gesetzlich vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Diese gesetzliche Vermutung erleichtert es dem Gericht, das Scheitern der Ehe festzustellen.
Während des Trennungsjahres ziehen viele Ehepartner in getrennte Wohnungen. Eine räumliche Trennung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch innerhalb derselben Wohnung kann ein Getrenntleben vorliegen.
Entscheidend ist, dass keine gemeinsame Lebensführung mehr besteht. Das bedeutet insbesondere, dass die Ehepartner getrennte Haushalte führen, getrennt wirtschaften und keine gemeinsame Lebensplanung mehr verfolgen.
Für das Scheidungsverfahren ist vor allem wichtig, dass beide Ehepartner den Zeitpunkt der Trennung benennen können. Das Gericht wird im Scheidungstermin regelmäßig danach fragen, seit wann die Trennung besteht.
Was genau bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehepartner die Scheidung wünschen und über die wesentlichen Aspekte der Trennung kein Streit besteht.
Das bedeutet nicht zwingend, dass sämtliche Fragen bereits abschließend geregelt sein müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass keiner der Ehepartner gerichtliche Entscheidungen über streitige Punkte beantragt.
In vielen Fällen haben sich Ehepartner bereits im Vorfeld über wirtschaftliche Fragen oder organisatorische Aspekte der Trennung verständigt. Eine solche Einigung kann beispielsweise die Nutzung der bisherigen Wohnung oder praktische Fragen des Alltags betreffen.
Je mehr Fragen im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden, desto einfacher kann das Scheidungsverfahren durchgeführt werden.
Eine einvernehmliche Scheidung unterscheidet sich daher vor allem dadurch von einer streitigen Scheidung, dass das Gericht keine umfangreichen Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern entscheiden muss.
Brauchen beide Ehepartner einen Rechtsanwalt?
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung betrifft die anwaltliche Vertretung.
Nach deutschem Recht besteht im Scheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang. Das bedeutet, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden kann. Ohne anwaltliche Vertretung kann ein Scheidungsverfahren daher nicht eingeleitet werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es jedoch, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und vertritt den Antragsteller im Verfahren.
Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Solange er keine eigenen Anträge stellt, ist eine anwaltliche Vertretung für ihn nicht zwingend erforderlich.
In der Praxis verständigen sich viele Ehepartner darauf, dass ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt und die Kosten zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.
Rechtlich vertritt der Anwalt jedoch ausschließlich den Ehepartner, der den Scheidungsantrag gestellt hat.
Der konkrete Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Auch eine einvernehmliche Scheidung folgt einem klar geregelten Ablauf. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht.
Der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. In diesem Antrag werden grundlegende Angaben zur Ehe gemacht, etwa das Datum der Eheschließung sowie der Zeitpunkt der Trennung.
Nach Eingang des Scheidungsantrags stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehepartner offiziell zu. Dieser erhält Gelegenheit, zur Scheidung Stellung zu nehmen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung erklärt der andere Ehepartner in der Regel, dass er der Scheidung zustimmt.
Ein wichtiger Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Das Gericht holt hierzu Auskünfte bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ein. Dieser Schritt nimmt häufig mehrere Monate in Anspruch.
Im Einzelfall kann immer geprüft werden, ob ein einvernehmlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch die Eheleute in Betracht kommt. Dazu bedarf es einer gesonderten notariellen Vereinbarung. Das Gericht prüft in diesen Fällen jedoch immer, ob diese Vereinbarung einen der Ehegattten unverhältnismäßg benachteiligt.
Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Der Richter stellt einige kurze Fragen zur Ehe und zur Trennung. Wenn keine rechtlichen Hindernisse bestehen, verkündet das Gericht anschließend den Scheidungsbeschluss.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Viele Mandanten stellen sich frühzeitig die Frage, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert. Gerade wenn beide Ehepartner sich einig sind und die Scheidung möglichst schnell abgeschlossen werden soll, spielt der zeitliche Ablauf eine große Rolle.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine einvernehmliche Scheidung in der Regel deutlich schneller durchgeführt werden kann als eine streitige Scheidung. Dennoch hängt die Dauer eines Scheidungsverfahrens von mehreren Faktoren ab, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs der Ehepartner liegen.
Die wichtigste zeitliche Voraussetzung ist zunächst das sogenannte Trennungsjahr. Wie bereits erläutert, verlangt das deutsche Scheidungsrecht grundsätzlich, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor eine Scheidung ausgesprochen werden kann. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden.
Ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen und sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags das eigentliche gerichtliche Verfahren. Von diesem Zeitpunkt an dauert eine einvernehmliche Scheidung häufig zwischen vier und acht Monaten.
Der Hauptgrund für diese Verfahrensdauer liegt im sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei müssen verschiedene Rentenversicherungsträger Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilen. Dieser Auskunftsprozess nimmt häufig mehrere Monate in Anspruch, weil unterschiedliche Versicherungsträger beteiligt sein können. Sofern der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde, verkürzt sich die gesamtes Verfahrensdauer insoweit erheblich.
Erst wenn sämtliche Auskünfte vorliegen, kann das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. In diesem Termin wird die Scheidung ausgesprochen.
Wenn der Versorgungsausgleich einfach gelagert ist oder nur wenige Rentenanwartschaften bestehen, kann das Verfahren teilweise auch schneller abgeschlossen werden. In manchen Fällen ist eine einvernehmliche Scheidung innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten möglich, nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde.
Der Versorgungsausgleich bei der einvernehmlichen Scheidung
Ein wichtiger Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens ist der Versorgungsausgleich. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die sicherstellen soll, dass beide Ehepartner im Alter eine angemessene Altersversorgung erhalten.
Während einer Ehe erwerben die Ehepartner häufig Rentenanwartschaften in unterschiedlichem Umfang. Wenn beispielsweise ein Ehepartner stärker berufstätig war, während der andere sich überwiegend um Haushalt oder Kinderbetreuung gekümmert hat, kann es zu erheblichen Unterschieden bei den Rentenansprüchen kommen.
Der Versorgungsausgleich soll diese Unterschiede ausgleichen. Grundsätzlich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Das Gericht führt den Versorgungsausgleich grundsätzlich automatisch durch. Zu diesem Zweck erhalten beide Ehepartner zunächst umfangreiche Formulare, in denen sie ihre bestehenden Rentenversicherungen und Altersvorsorgeverträge angeben müssen.
Die entsprechenden Versicherungsträger berechnen anschließend die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und teilen diese dem Gericht mit. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Aufteilung der Rentenanwartschaften.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt der Versorgungsausgleich in der Regel keinen Streitpunkt dar. Dennoch kann dieser Teil des Verfahrens zeitaufwendig sein, weil mehrere Institutionen beteiligt sind.
In bestimmten Fällen können Ehepartner den Versorgungsausgleich auch durch eine notarielle Vereinbarung ausschließen oder abändern. Das Gericht prüft jedoch in jedem Fall, ob eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig und angemessen ist.
Welche Kosten entstehen bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Neben dem zeitlichen Ablauf interessieren sich viele Mandanten vor allem für die Kosten einer Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich günstiger als eine streitige Scheidung, dennoch entstehen auch in diesem Fall bestimmte gesetzlich festgelegte Gebühren.
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich im Wesentlichen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide Kostenarten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.
Der Verfahrenswert wird vom Familiengericht festgesetzt. Maßgeblich ist in erster Linie das Einkommen der Ehepartner. Häufig orientiert sich das Gericht am dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner.
Wenn beide Ehepartner beispielsweise jeweils über ein monatliches Nettoeinkommen verfügen, wird aus diesen Beträgen der sogenannte Scheidungswert berechnet. Zusätzlich wird häufig ein weiterer Wert für den Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Auf Grundlage dieses Verfahrenswerts werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen berechnet.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht der entscheidende Kostenvorteil darin, dass in der Regel nur ein Anwalt beauftragt werden muss. Dadurch können die Gesamtkosten erheblich reduziert werden.
In der Praxis verständigen sich viele Ehepartner darauf, die Kosten des Anwalts gemeinsam zu tragen.
Einvernehmliche Scheidung bei geringem Einkommen – Verfahrenskostenhilfe
Nicht jeder Ehepartner verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten eines Scheidungsverfahrens ohne Unterstützung zu tragen. Das deutsche Recht sieht deshalb die Möglichkeit der sogenannten Verfahrenskostenhilfe vor.
Verfahrenskostenhilfe kann gewährt werden, wenn eine Partei die Kosten eines Gerichtsverfahrens aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur teilweise aufbringen kann. Voraussetzung ist außerdem, dass das beabsichtigte Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt, da das Gericht lediglich prüfen muss, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung vorliegen.
Wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat zunächst die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts. Je nach Einkommenssituation kann das Gericht später Ratenzahlungen anordnen.
Einvernehmliche Scheidung und gemeinsame Kinder
Viele Ehepaare haben gemeinsame Kinder. In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob eine Scheidung dennoch einvernehmlich durchgeführt werden kann.
Grundsätzlich ist dies ohne Weiteres möglich. Auch wenn Kinder vorhanden sind, kann eine Scheidung einvernehmlich erfolgen, sofern beide Ehepartner sich über die Auflösung der Ehe einig sind.
Die Scheidung selbst betrifft in erster Linie die rechtliche Beziehung zwischen den Ehepartnern. Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs mit den Kindern müssen nicht zwingend Bestandteil des Scheidungsverfahrens sein.
In der Praxis bemühen sich viele Eltern bewusst darum, die Trennung möglichst konfliktarm zu gestalten. Eine einvernehmliche Scheidung kann dabei helfen, stabile Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen.
Gerade für Kinder ist es häufig von großer Bedeutung, dass ihre Eltern auch nach der Trennung respektvoll miteinander umgehen.

Typische Fragen von Mandanten zur einvernehmlichen Scheidung
Im Rahmen anwaltlicher Beratungsgespräche tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Viele Mandanten möchten beispielsweise wissen, ob sie gemeinsam mit ihrem Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen können.
Rechtlich ist dies nicht möglich, weil ein Scheidungsantrag stets von einem Ehepartner gestellt werden muss. Der andere Ehepartner kann jedoch dem Antrag zustimmen. In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung.
Eine weitere häufige Frage betrifft die Dauer des Scheidungstermins. Viele Menschen sind überrascht, wie kurz dieser Termin tatsächlich ist. In einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Gerichtstermin häufig nur wenige Minuten. Der Richter stellt lediglich einige grundlegende Fragen zur Ehe und zur Trennung.
Auch die Frage nach der persönlichen Anwesenheit beschäftigt viele Mandanten. Grundsätzlich müssen beide Ehepartner beim Scheidungstermin persönlich erscheinen. Das Gericht möchte sich davon überzeugen, dass beide Parteien tatsächlich geschieden werden möchten.
Die Rolle des Rechtsanwalts bei der einvernehmlichen Scheidung
Auch wenn eine Scheidung einvernehmlich durchgeführt wird, spielt der Rechtsanwalt eine wichtige Rolle im Verfahren.
Der Anwalt bereitet den Scheidungsantrag vor, reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein und begleitet das Verfahren bis zum Scheidungstermin. Darüber hinaus berät er seinen Mandanten zu rechtlichen Fragen rund um die Scheidung.
Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Aufgabe des Anwalts häufig darin, den Ablauf des Verfahrens möglichst effizient zu gestalten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann außerdem dazu beitragen, offene Fragen bereits im Vorfeld zu klären.
Fazit: Die einvernehmliche Scheidung als pragmatische Lösung
Die einvernehmliche Scheidung stellt für viele Ehepaare einen sinnvollen Weg dar, eine gescheiterte Ehe rechtlich zu beenden. Wenn beide Ehepartner bereit sind, konstruktiv zusammenzuarbeiten, kann das Scheidungsverfahren deutlich schneller und kostengünstiger durchgeführt werden als eine streitige Scheidung.
Das deutsche Familienrecht stellt hierfür einen klaren rechtlichen Rahmen bereit. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen.
Eine einvernehmliche Scheidung kann dazu beitragen, Konflikte zu reduzieren und den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt kann dabei helfen, das Verfahren optimal vorzubereiten und offene Fragen zu klären.

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