Auch im Familienrecht hat der Gesetzgeber für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte die notarielle Form vorgeschrieben.

Notarielle Schwerpunkte
- Ehevertrag — Regelung des Güterstands und weiterer Vereinbarungen der Eheleute
- Scheidungsfolgenvereinbarung — einvernehmliche Regelung von Unterhalt, Zugewinn und Vermögen
- Annahme als Kind (Adoption) und Vaterschaftserklärungen — ebenfalls formbedürftig
Im Mittelpunkt steht der Ehevertrag; daneben sichern wir ausgewogene Regelungen für beide Partner.
Themen
Schwerpunkte im Familienrecht
Vertragsgestaltung für Ehe und Scheidung.