Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt Güterstand, Vermögen und oft Unterhalt vorausschauend — notariell beurkundet und auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.

Notarielle Beurkundung eines Ehevertrags

Typische Regelungsfelder

  • Wahl oder Modifikation des Güterstands (z. B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft)
  • Schutz von Betriebsvermögen und Erbschaften
  • Vorsorge für Trennungs- und Scheidungsunterhalt
  • Klarheit bei gemeinsamen Immobilien und Schulden

Ablauf

Nach Beratung entwirft der Notar den Vertrag, erläutert die Wirkungen unparteiisch und beurkundet die Vereinbarung. Änderungen sind später erneut beurkundungsbedürftig.

Je früher wesentliche Vermögensfragen geklärt sind — idealerweise vor oder kurz nach der Eheschließung —, desto weniger Konfliktpotenzial entsteht später.