Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Ehepartner Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und weitere Folgen einvernehmlich — oft parallel zum Scheidungsverfahren.
Was typischerweise geklärt wird
- Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Immobilien, Haushaltsgegenstände und Schulden
- Versorgungsausgleich — soweit dispositiv regelbar
Notarielle Form
Viele Regelungen bedürfen der notariellen Beurkundung, um wirksam und vollstreckbar zu sein. Der Notar formuliert ausgewogen und erläutert die Rechtsfolgen vor der Unterzeichnung.