Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Ehepartner Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und weitere Folgen einvernehmlich — oft parallel zum Scheidungsverfahren.

Was typischerweise geklärt wird

  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Immobilien, Haushaltsgegenstände und Schulden
  • Versorgungsausgleich — soweit dispositiv regelbar

Notarielle Form

Viele Regelungen bedürfen der notariellen Beurkundung, um wirksam und vollstreckbar zu sein. Der Notar formuliert ausgewogen und erläutert die Rechtsfolgen vor der Unterzeichnung.