Der Erbschein weist aus, wer Erbe geworden ist — häufig verlangt von Banken, Grundbuchamt und Vertragspartnern, wenn kein notarielles Testament vorliegt.
Wann ein Erbschein nötig ist
- Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch ohne ausreichenden Testamentsnachweis
- Situation bei gesetzlicher Erbfolge oder unklarem letzten Willen
Was der Notar leisten kann
- Beratung zu Nachweisalternativen (z. B. eröffnetes notarielles Testament)
- Vorbereitung und Begleitung des Erbscheinsantrags
- Abstimmung mit Nachlassgericht und erforderlichen Unterlagen
Hinweis
Ein frühzeitig errichtetes notarielles Testament kann spätere Erbscheinsverfahren oft vermeiden oder vereinfachen.