Erbschein

Der Erbschein weist aus, wer Erbe geworden ist — häufig verlangt von Banken, Grundbuchamt und Vertragspartnern, wenn kein notarielles Testament vorliegt.

Wann ein Erbschein nötig ist

  • Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden
  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch ohne ausreichenden Testamentsnachweis
  • Situation bei gesetzlicher Erbfolge oder unklarem letzten Willen

Was der Notar leisten kann

  • Beratung zu Nachweisalternativen (z. B. eröffnetes notarielles Testament)
  • Vorbereitung und Begleitung des Erbscheinsantrags
  • Abstimmung mit Nachlassgericht und erforderlichen Unterlagen

Hinweis

Ein frühzeitig errichtetes notarielles Testament kann spätere Erbscheinsverfahren oft vermeiden oder vereinfachen.