Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer erbt — statt die gesetzliche Erbfolge und mögliche Erbengemeinschaften hinzunehmen.

Formen
- Eigenhändiges Testament: vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift — Formfehler können zur Unwirksamkeit führen
- Notarielles Testament: Beurkundung nach Beratung, klare Formulierung, sichere Verwahrung
- Erbvertrag als bindende Alternative bei besonderen Gestaltungswünschen
Warum notariell?
- Unklare Formulierungen und Formfehler werden vermieden
- Beratung zu Pflichtteil, Vermächtnis und Erbengemeinschaft
- Oft einfacherer Nachweis gegenüber Banken und Grundbuch ohne Erbschein
Gestaltung
Sie können gesetzliche Erbteile ändern und auch nicht verwandte Personen bedenken. Der Pflichtteil bleibt grundsätzlich bestehen, soweit keine gesetzlichen Entziehungsgründe greifen.