Wer eine GmbH gründet, sollte Rechtsform, Stammkapital und Gesellschaftszweck vor der Beurkundung klären — am besten früh mit Steuerberatung abgestimmt.

Vorüberlegungen
- Stammkapital: Mindestbetrag oder höhere Ausstattung für Investitionen und Bankenbonität
- Volle oder zunächst hälftige Einzahlung der Stammeinlagen
- Gesellschaftszweck und etwaige Genehmigungspflichten (z. B. Finanz- oder Baudienstleistungen)
- Firmenname: registertauglich, ohne Verwechslungsgefahr — Prüfung über die IHK möglich
- Geschäftsführung: Gesellschafter oder externe Person, inkl. Vertretungsbefugnisse
Ablauf mit dem Notar
- Entwurf von Gründungsurkunde und Satzung auf Basis Ihrer Vorstellungen
- Abstimmung der Entwürfe mit dem Steuerberater (steuerliche Prüfung liegt nicht beim Notar)
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Eröffnung des Geschäftskontos und nachweisbare Einzahlung der Stammeinlagen
- Elektronische Handelsregisteranmeldung durch den Notar inkl. Gesellschafterliste
- Erst mit Eintragung entsteht die volle Haftungsbeschränkung der GmbH
Nach der Eintragung
Der Geschäftsführer meldet das Gewerbe an und klärt weitere Anmeldungen (z. B. Berufsgenossenschaft). Das Finanzamt erhält über den Notar Anzeige der Gründung und übersendet in der Regel den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Nachweise über die ordnungsgemäße Aufbringung der Stammeinlagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden — sie können bei einer späteren Insolvenz maßgeblich werden.