Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland am häufigsten genutzte Kapitalgesellschaft — mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und klarer Satzungsstruktur.

Vorteile im Überblick
- Haftung grundsätzlich auf das Stammkapital bzw. Gesellschaftsvermögen begrenzt
- Gründung auch durch eine einzelne Person möglich (Ein-Personen-GmbH)
- Satzung regelt Eintritt, Austritt und weitere Auseinandersetzungen verbindlich
- Breite Anerkennung im Geschäftsverkehr und klare gesetzliche Grundlage (GmbHG)
Was Sie vor der Gründung bedenken sollten
- Mindeststammkapital 25.000 € — vor Eintragung mindestens die Hälfte einzuzahlen (Sacheinlage möglich)
- Geschäfte vor Eintragung („GmbH i. Gr.“) können persönliche Haftung auslösen
- Satzungsänderungen und viele Personalwechsel bedürfen der notariellen Beurkundung
- Bilanzierungspflicht und bestellter Geschäftsführer gehören zum Pflichtprogramm
Rolle des Notars
Der Notar gestaltet und beurkundet den Gesellschaftsvertrag, begleitet Anmeldungen zum Handelsregister und berät unparteiisch zu Form und Ablauf — steuerliche Fragen gehören zum Steuerberater.
Vertiefende Seiten erklären den Gründungsablauf und den Kauf bestehender Anteile.