Bauträgervertrag

Müssen das neue Haus oder die neue Wohnung erst noch vom Verkäufer gebaut werden, muss der dafür erforderliche Bauträgervertrag notariell beurkundet werden. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bauträger zur Übereignung des Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag, für die einige Besonderheiten gelten.

Was der Bauträgervertrag regelt

Der Käufer wird geschützt, indem sich die Fälligkeit des Kaufpreises nach der Makler- und Bauträgerverordnung richtet. Faktisch bedeutet dies Zahlung in Raten, die sich nach den tatsächlichen Baufortschritten richten. Möglich ist auch Zahlung gegen Vorlage einer vom Bauträger zu stellenden Bankbürgschaft. Vertraglich geregelt sind außerdem Zeitplan und Umfang der Gebäudeerrichtung sowie Sonderwünsche des Käufers.

  • Bau- und Leistungsbeschreibung als Vertragsgrundlage
  • Ratierliche Fälligkeit nach Baufortschritt (MaBV) und gesetzliche Sicherheiten
  • Abnahme, Mängelrechte und Fertigstellungstermine
  • Grundbuchliche Absicherung und Abwicklung über den Notar

Getrennte Verträge

Gibt es für Grundstückskauf und Bauerrichtung zwei getrennte Verträge, müssen beide Verträge notariell beurkundet werden.

Rolle des Notars

Der Notar beurkundet den Vertrag, erläutert die Zahlungsmechanik und begleitet die Eintragung der Rechte — damit Sie nicht ungesichert vorleisten. Unklarheiten in der Baubeschreibung oder zu Sicherheiten sollten vor dem Termin geklärt werden.