Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung gelten die Regeln des Grundstückskaufs — ergänzt um Wohnungseigentumsrecht, Gemeinschaft und oft eine Teilungserklärung.

Besondere Prüfpunkte

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Nutzung, Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung
  • Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Wirtschaftsplan, Rücklagen und anstehende Sonderumlagen
  • Zustand von Gemeinschaftseigentum und etwaige Baumängel oder Sanierungsvorhaben

Notarielle Begleitung

Der Notar gestaltet den Kaufvertrag, klärt die grundbuchliche Situation und sorgt für eine sichere Abwicklung bis zur Umschreibung — analog zum Grundstückskauf, angepasst an Wohnungseigentum.

Vor dem Termin lohnt die Einsicht in die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Unklarheiten sollten früh angesprochen werden.