Beim Kauf einer Eigentumswohnung gelten die Regeln des Grundstückskaufs — ergänzt um Wohnungseigentumsrecht, Gemeinschaft und oft eine Teilungserklärung.
Besondere Prüfpunkte
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Nutzung, Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung
- Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlung
- Wirtschaftsplan, Rücklagen und anstehende Sonderumlagen
- Zustand von Gemeinschaftseigentum und etwaige Baumängel oder Sanierungsvorhaben
Notarielle Begleitung
Der Notar gestaltet den Kaufvertrag, klärt die grundbuchliche Situation und sorgt für eine sichere Abwicklung bis zur Umschreibung — analog zum Grundstückskauf, angepasst an Wohnungseigentum.
Vor dem Termin lohnt die Einsicht in die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Unklarheiten sollten früh angesprochen werden.