Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit. Dazu gehört jedes Rechtsgeschäft, das mit Gebäuden und Grundstücken zu tun hat.

Beratung zu Immobilienkauf und notariellem Vertrag

Typische Vorgänge

  • Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung (auch vom Bauträger) oder eines Bauplatzes
  • Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum
  • Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
  • Belastung mit Grundschulden oder Hypotheken
  • Wohn- und Wegerechte oder Nießbrauch
  • Immobilienschenkung als vorweggenommene Erbfolge

Je nach Besonderheit eines Objekts unterscheiden sich die Immobilienverträge voneinander.

Warum die Mitwirkung eines Notars?

Immobiliengeschäfte sind für Käufer und Verkäufer wegen der großen finanziellen Bedeutung keine Alltagsgeschäfte. Der Kauf einer Immobilie unterscheidet sich in Risiken und rechtlicher Ausgestaltung erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag. Damit für beide Seiten Risiken vermieden werden und die Beteiligten vor Abschluss umfassend beraten sind, ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.

Nach unparteiischer Beratung arbeitet der Notar die Vertragstexte aus — unter Berücksichtigung des Einzelfalls sowie aktueller Gesetze und Rechtsprechung —, beurkundet den Vertrag und betreut die Abwicklung:

  • Einholen erforderlicher behördlicher Genehmigungen
  • Überwachung von Kaufpreiszahlungen vor ungesicherten Vorleistungen
  • Beurkundung von Grundschulden und Hypotheken zur Finanzierungssicherung
  • Überwachung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer

Die folgenden Themen verschaffen einen ersten Überblick. Nicht alle Einzelheiten Ihres Falles können hier beleuchtet werden.

Themen

Schwerpunkte im Immobilienrecht

Von der Kaufvertragsgestaltung bis zur Grundschuldbestellung.

Wichtige Begriffe

Begriffserklärungen zu Auflassung, Rechten Dritter und weiteren Grundbuchthemen finden Sie im Guide zum Grundstückskaufvertrag.

Zum Überblick: Auflassung, Altenteil, Reallast, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Grunddienstbarkeit und Wegerecht — jeweils mit Kurzdefinition unter dem Kaufvertrags-Guide.

Wichtige Begriffe im Grundstückskaufvertrag