Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll — falls eine Vollmacht nicht greift oder nicht ausreicht.
Inhalt
- Wunschperson für die Betreuung und mögliche Ersatzpersonen
- Ausgeschlossene Personen
- Hinweise zu Wohnort, Vermögenssorge und persönlichen Wünschen
- Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Einordnung
Die Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht, ergänzt sie aber sinnvoll. Der Notar stimmt die Dokumente aufeinander ab und sorgt für klare Formulierungen.