Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll — falls eine Vollmacht nicht greift oder nicht ausreicht.

Inhalt

  • Wunschperson für die Betreuung und mögliche Ersatzpersonen
  • Ausgeschlossene Personen
  • Hinweise zu Wohnort, Vermögenssorge und persönlichen Wünschen
  • Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Einordnung

Die Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht, ergänzt sie aber sinnvoll. Der Notar stimmt die Dokumente aufeinander ab und sorgt für klare Formulierungen.