In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden.
Was geregelt werden sollte
- Konkrete Behandlungssituationen und gewünschte Maßnahmen
- Schmerztherapie, künstliche Ernährung und Beatmung
- Organspende und weitere persönliche Wünsche
- Abstimmung mit Vorsorgevollmacht und behandelnden Ärzten
Notarielle Begleitung
Der Notar hilft, den Willen klar und rechtssicher zu formulieren und mit einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen — damit Bevollmächtigte und Ärzte im Ernstfall handlungsfähig sind.