Ein Grundstückskaufvertrag bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung — zum Schutz von Käufer und Verkäufer bei einem der wichtigsten Rechtsgeschäfte.

Was der Notar übernimmt
- Unparteiische Beratung beider Vertragsparteien vor dem Abschluss
- Ausarbeitung und Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung von Einzelfall, Gesetz und Rechtsprechung
- Prüfung und Vorbereitung der grundbuchlichen Abwicklung
- Begleitung bis zur Eigentumsumschreibung — inkl. Sicherungsmechanismen gegen ungesicherte Vorleistungen
Warum die Formpflicht?
Immobiliengeschäfte sind keine Alltagsgeschäfte. Die notarielle Form soll Risiken sichtbar machen und beide Seiten vor dem Abschluss umfassend informieren.
Häufige Einzelfragen zum Ablauf finden Sie in der FAQ zum Immobilienkauf.
Wichtige Begriffe
Kurzdefinitionen zu häufigen Grundbuch- und Kaufvertragsbegriffen — früher als eigene Glossarseiten, jetzt im Kontext des Grundstückskaufvertrags.
Auflassung
Wenn die Parteien rechts- und formwirksam einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück geschlossen haben, führt dies noch nicht automatisch dazu, dass es zu einem Eigentumswechsel zwischen Verkäufer und Käufer hinsichtlich des Grundstücks kommt. Das Gesetz verlangt vielmehr noch ein sogenanntes dingliches Rechtsgeschäft gem. § 873 BGB. Verkäufer und Käufer müssen sich noch ausdrücklich darauf einigen, dass der…
Altenteil
Unter Altenteil versteht man die Regelungen zur Altersversorgung, die im Rahmen bäuerlicher Gutsübertragungen zugunsten des bisherigen Inhabers getroffen werden. Vorrangig geht es dabei um das Recht, bis zum Lebensende auf dem Grundstück wohnen zu dürfen und weitergehende Geld-, Sach-, und Pflegeleistungen. Das Altenteil ist im Gesetz nicht als einheitliches Recht normiert, es setzt sich daher in der Praxis aus…
Reallast
Bei der Reallast wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass der Eigentümer aus dem Grundstück wiederkehrende Leistungen an den Berechtigten zu erbringen hat. Für die Entstehung der Reallast ist neben der Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem erforderlich, dass die Reallast im Grundbuch eingetragen wird. In der Praxis spielen vor allem die Wohnungsreallast und die Rentenreallast eine Rolle, denkbar sind…
Nießbrauch
Unter Nießbrauch versteht man das Recht, die Nutzungen einer fremden Sache, auch eines Grundstücks zu ziehen. Der Nießbrauchsberechtigte kann das belastete Grundstück umfassend nutzen, er kann sämtliche Früchte ziehen und aller Erzeugnisse für sich beanspruchen. Das Nießbrauchsrecht ist weder veräußerlich, noch übertragbar. Allerdings kann die Ausübung einem Dritten überlassen werden, was zur Pfändbarkeit des…
Wohnungsrecht
Unter einem Wohnrecht versteht man das Recht einer Person, ein bestimmtes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Wohnungseigentümers zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen. Den Regelfall bildet in Deutschland das Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB. Dabei handelt es sich um eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit, das Recht ist weder vererblich noch übertragbar. Das Wohnungsrecht wird in der Regel unentgeltlich…
Grunddienstbarkeit
Eine Grunddienstbarkeit dient nach deutschem Recht dazu, dass ein bestimmtes Grundstück dem Eigentümer eines anderen Grundstücks auf bestimmte Weise dienstbar gemacht wird. Das klassische Beispiel hierfür die das Wegerecht, dass es dem Eigentümer eines Grundstücks gestattet, einen über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weg zu nutzen. Wichtig sind in der Praxis aber auch sogenannte Leitungsrechte für Wasser, Gas,…
Wegerecht
Das Wegerecht beschreibt die Befugnis des Berechtigten, einen Weg über ein fremdes Grundstück zum Durchgang oder zur Durchfahrt zu nutzen. Die Sicherung des Wegerechts erfolgt in aller Regel über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch des dienenden Grundstücks. Schließen Nachbarn dagegen nur eine schuldrechtliche Vereinbarung und lassen diese nicht grundbuchrechtlich absichern, dann wirkt dies nicht…
Kaufpreis
Die wesentliche Vertragspflicht des Käufers beim Grundstückskaufvertrag besteht darin, den vereinbarten Kaufpreis pünktlich an den Verkäufer zu zahlen. Üblich ist es dabei, für das Grundstück einen Festpreis zu vereinbaren. Ist eine Teilfläche Gegenstand des Kaufvertrages, dann wird zumeist ein Quadratmeterpreis angesetzt. Haben die Parteien sich darauf verständigt, dass neben dem reinen Grundstück noch sogenanntes…